AKTUELL | AG BEHINDERTENPOLITIK

Infobrief / Nr. 3/2007
Die Behindertenbeauftragte

Sehr geehrte Infobrief-Leserinnen und –Leser,

es gibt einen besonderen Anlass - einen freudigen Anlass - um Ihnen vor meinem Urlaub zumindest noch einen kurzen Infobrief zuzuschicken:

Der Rat der Stadt Köln hat auf seiner gestrigen Sitzung vom 19. Juni 2007 einstimmig beschlossen, die Erklärung „Die Stadt und die Behinderten“, die sogenannte „Erklärung von Barcelona“, zu unterzeichnen. Damit wurde erreicht, was am 30 November 2006, anlässlich der Kölner Veranstaltung zum Internationalen Tage behinderter Menschen, als Forderung an die Politik formuliert worden war. Ich sehe in der Unterzeichnung der Erklärung durch den Rat der Stadt einen wichtigen Schritt für die Zukunft der Kölner Behindertenpolitik. Die dort formulierten Aufgabenbereiche werden ganz sicher als Leitlinie für die konkrete Ausgestaltung in Köln in den kommenden Jahren eine wichtige Rolle spielen.

Der Beschluss im Wortlaut:
„Der Rat der Stadt Köln beschließt, die Erklärung „Die Stadt und die Behinderten“, die sog. Erklärung von Barcelona von 1995, zu unterzeichnen. Die Stadt Köln verpflichtet sich damit, sich auf den verschiedenen Ebenen für die Ziele dieser Erklärung einzusetzen und die Kooperation und Kommunikation im Sinne der Vereinheitlichung kommunaler Politik für Bürgerinnen und Bürger mit Behinderung zu fördern.“

Für diejenigen, die sich die Erklärung nochmals im Wortlaut durchlesen möchten: http://www.netzwerk-artikel-3.de/wsite/barcelona.htm


Eine weitere, für die Kölner Behindertenpolitik wichtige Entscheidung, ist der Beschluss auf der gestrigen Ratssitzung, die Hauptsatzung um einen § 23 a zu ergänzen. Damit sind die Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik und die/der Behindertenbeauftragte im Stadtrecht verankert. Den Text des nun eingefügten Paragrafen finden Sie unten stehend. Besonders möchte ich auf die im 3. Absatz genannten Rechte hinweisen, die die Mitwirkungsmöglichkeiten der Behindertenorganisationen und –selbsthilfegruppen weiter verbessern und damit dazu beitragen werden, dass behindertenpolitische Themen in allen Politikbereichen einen größeren Stellenwert erhalten.

Im Wortlaut:
§ 23 a Hauptsatzung
  1. (1) Bei der Stadt Köln wird eine Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik gebildet, in die die Behindertenorganisationen und – selbsthilfegruppen, die Wohlfahrtsverbände und die Fraktionen des Rates Mitglieder entsenden. Für die Verwaltung nimmt die Oberbürgermeisterin/ der Oberbürgermeister oder eine von ihr/ ihm beauftragte leitende Verwaltungsmitarbeiterin/ ein von ihr/ ihm beauftragter Verwaltungsmitarbeiter an den Sitzungen der Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik teil.
  2. (2) Die Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik berät behindertenrelevante Themen auf kommunaler Ebene und fertigt Stellungnahmen für Ratsausschüsse.
  3. (3) Die Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik kann Mitglieder der Behindertenorganisationen und –selbsthilfegruppen in die für die Themen Soziales, Gesundheit, Verkehr, Kultur, Sport, Umwelt, Stadtentwicklung, Bauen, Wohnen, Schule, Weiterbildung, Gleichstellung sowie Kinder- und Jugendhilfeangelegenheiten zuständigen Ausschüsse entsenden. Für den Verhinderungsfall ist je eine persönliche Vertreterin/ ein persönlicher Vertreter zu bestimmen. Auf Vorschlag der Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik wählt der Rat diese als sachkundige Einwohner gemäß § 58 Abs. 4 GO in die Ausschüsse.
  4. (4) Die Einzelheiten regelt die vom Ausschuss Soziales und Senioren beschlossene Geschäftsordnung für die Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik der Stadt Köln.



Zum Schluss:
Sollten Sie den Infobrief nicht mehr beziehen wollen oder sollten Sie Personen kennen, die in den Verteiler neu aufgenommen werden möchten, so genügt eine kurze E-Mail.

Mit den besten Wünschen für schöne und erholsame Sommerwochen

Im Auftrag
Marita Reinecke
Stadt Köln - Der Oberbürgermeister
Dezernat Soziales, Integration und Umwelt
Behindertenbeauftragte
Ottmar-Pohl-Platz 1
51103 Köln
Tel. 0221 / 221-29093
Fax 0221 / 221-25345
E-Mail behindertenbeauftragte@stadt-koeln.de
www.stadt-koeln.de